Strafregisterbescheinigung für Freiwillige

Für bestimmte freiwillige Tätigkeiten ist vor Beginn eine Strafregisterbescheinigung erforderlich.
Sie wird auch Strafregisterauszug oder Leumundszeugnis genannt und bestätigt, ob strafgerichtliche Verurteilungen vorliegen.
In der Regel darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.

➡️Für Freiwillige kostenlos

Wenn du die Strafregisterbescheinigung für ein freiwilliges Engagement beantragst, wird sie gebührenfrei ausgestellt.
Für reguläre Anträge fällt eine Gebühr an. Diese entfällt jedoch, sobald du eine Bestätigung deiner Einsatzorganisation über dein freiwilliges Engagement vorlegst.

Das brauchst du für die kostenlose Ausstellung

- Allgemeines Formular "Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung"
- Bestätigung deiner Einsatzorganisation (Freiwilligenpass / Formular)
- Amtlichen Lichtbildausweis
- falls notwendig: Nachweise über frühere Namen (z. B. Heiratsurkunde)
- Bei EU-Bürger:innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft: Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Vollmacht, wenn jemand die Bescheinigung für dich abholt

Wo du die Bescheinigung erhältst:

Du kannst sie unabhängig von deinem Wohnsitz beantragen bei:
- jeder Landespolizeidirektion
- jedem Polizeikommissariat
- Magistrat oder Gemeindeamt
- österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland

Die Ausstellung erfolgt meist sofort. Manche Behörden verlangen eine Terminvereinbarung.

Online-Beantragung
Eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich.

Wichtig: Dabei kann die Gebührenbefreiung für Freiwillige derzeit nicht genutzt werden.

Formulare & weitere Informationen

➡️Factsheet Strafregisterbescheinigung 2026
➡️Bestätigung des freiwilligen Engagements (Formular)