Ertebat Patenschaften
Eine ertebat Pat*in ist eine Person, die mit einer oder einem unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in regelmäßigen Abständen Zeit verbringt. Ein:e unbegleitete:r minderjährige:r Geflüchtete:r ist, wer ohne ihre oder seine Eltern aus dem Heimatland flüchten muss. Meist leben unbegleitete minderjährige Geflüchtete in organisierten Unterkünften.
Pat:innen nehmen eine zentrale Funktion in der Patenschaft wahr, da sie auf die Jugendlichen zugehen und in der Beziehung zu ihnen die aktive Rolle innehaben. Als Pat*innen kommen Privatpersonen ab einem Mindestalter von 24 Jahren in Frage.
Pat*innen sollten die Bereitschaft mitbringen, in regelmäßigen Abständen (ca. einmal pro Woche zwei bis drei Stunden) und über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) mit den Jugendlichen gemeinsame Freizeitaktivitäten zu unternehmen. Patenschaften können sehr divers sein – mit jungen bis hin zu älteren Pat:innen, mit Einzelpersonen über Paare bis hin zu Familien, von Aktivitäten im Freien über Kreatives bis hin zu Kulturellem, von engen Beziehungen bis hin zu einzelnen Treffen. Die Häufigkeit sowie Form der Patenschaft wird individuell gestaltet und hängt stark von den Bedürfnissen der Jugendlichen ab.